Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Wohnbebauung am Schloßplatz im OT Göllnitz"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung am Schloßplatz im OT Göllnitz“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.
Aufgrund des Gerichtsbeschlusses vom Juli 2023 ist der am 01.07.2023 bekanntgemachte o.g. Bebauungsplan nicht rechtsverbindlich.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst die Flurstücke 228 (teilweise), 227/1 (teilweise), 563, 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 572, 585 (teilweise), 540 (teilweise), 219/1 (teilweise), 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579 und 593 (teilweise), Flur 4 in der Gemarkung Göllnitz.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des o.g. Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung August 2024, in der Zeit vom 02.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 elektronisch auf der Homepage des Amtes Kleine Elster unter https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Anlage 1 zur Begründung
Anlage 2 zur Begründung
Umweltbericht
Anlage 1 zum Umweltbericht
Anlage 2 zum Umweltbericht
Anlage 3 zur Begründung
Datenschutz-Info
Allgemeines Datenschutz-Informationsblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)