Öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“

Die Gemeindevertretung von Lichterfeld-Schacksdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 09.03.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ beschlossen. 

Das angestrebte Vorhaben verfolgt das Ziel, auf einer Konversionsfläche, dem ehemaligen Militärflugplatz im Bereich der Gemarkung Schacksdorf, eine großflächige Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 120 MWp zu errichten und zu betreiben.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz). 

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Schacksdorf südwestlich der Ortslage Schacksdorf der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf im Amt Kleine Elster (Landkreis Elbe-Elster). Das Vorhabengebiet ist verkehrstechnisch erschlossen und angebunden. Die Ortslage liegt im Naturraum Niederlausitz. 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt abgebildet. Er beläuft sich auf eine Gesamtfläche von ca. 112 ha und erstreckt sich auf folgende Flurstücke in der Gemarkung Schacksdorf:

629 (teilw.), 690 (teilw.) und 209 auf der Flur 2 und 4.

Der Bebauungsplan wird im bisherigen Außenbereich aufgestellt, deshalb ist ein Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) nach BauGB zu führen.

 

Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von:

 

Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektroenergie
diesbezüglichen technischen Nebenanlagen sowie
ökologischen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Plangebiet regeln.
 

Mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Anlagen über die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ soll ein Beitrag zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien geleistet genutzt werden.

 

Dem folgend billigte die Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf mit Beschluss GV LS/20240919/Ö4 vom 19.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ sowie die dazugehörende Begründung in der Fassung vom September 2024. Sie bestimmte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und aller dazugehörenden Anlagen und umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zugleich um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu bitten.

 

Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:

Dem folgend liegen der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2024 einschließlich der Begründung sowie alle vorliegenden weiteren Planungsunterlagen öffentlich zur allgemeinen Einsichtnahme durch die Einwohnerschaft einschließlich den Kindern und Jugendlichen aus.

 

Freitag, 15. November 2024 bis einschließlich Montag, 16. Dezember 2024

 

Montag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,

Dienstag: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr,

Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,

Freitag: von 8.00 – 13.00 Uhr.

 

Ort: Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Bürgerservice / Eingangsbereich

OT Massen, Turmstraße 5

03238 Massen – Niederlausitz

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Planzeichnung

Planzeichnung

Begründung

Begründung

Artenschutzfachbeitrag

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Maßnahmen aus saP

Eingriffsbilanzierung und Maßnahmenplanung

Eingriffsbilanzierung und Maßnahmenplanung

Maßnahmen Kartierung

Maßnahmenblatt Grünland

Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhaben- und Erschließungsplan

Umweltrelevante Stellungnahmen

Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Elbe-Elster – untere Abfallwirtschafts- und Bodenbehörde

Landesamt für Umwelt

Landesamt für Umwelt – Anlage Immissionsschutz

Forstamt Elbe-Elster

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Bodendenkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Anlage zur Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Gewässerverband Kleine Elster‐Pulsnitz

Nachträgliche Biotopeinordnung

Stellungnahme Landesamt für Umwelt

Erfassungsbogen

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

Karte Lokalisierung Trockenrasen