Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sallgast hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024 die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.09.2021 des o.g. Bebauungsplans „Wohnen am Sportplatz in Sallgast“ beschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrecht. Deshalb wird der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und umfasst die Flurstücke 597, 168, 167, 166, 165 und teilweise 163 und 164, Flur 2 in der Gemarkung Sallgast.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des o.g. Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Oktober 2024, in der Zeit
vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024
elektronisch auf der Homepage des Amtes Kleine Elster unter https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen, während folgender Dienstzeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Anlage 1 zur Begründung
Umweltbericht
Anlage 1 zum Umweltbericht
Anlage 2 zum Umweltbericht
Anlage 3 zum Umweltbericht
Anlage 4 zum Umweltbericht
Datenschutz-Information
Allgemeines Datenschutz-Informationsblatt