Zweite verkürzte Offenlage des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage
Die Gemeindevertreterversammlung Lichterfeld-Schacksdorf hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 die 2. verkürzte Offenlage des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage (Stand: 14. Januar 2025) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden (nach § 2 Abs. 2 BauGB) bestimmt.
Die erneute Offenlage war auf Grund von Änderungen und Ergänzungen in der Planung notwendig. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die geänderten Teile rot kenntlich gemacht.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte ausgewiesen.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil
Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage bestehend aus der Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen und der Begründung (Stand: Januar 2025) mit Umweltbericht und dazugehöriger Anlagen wird in der Zeit vom 13.03.2025 - 31.03.2025
im Internet auf der Seite des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) unter https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen im Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Bürgerservice, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz OT Massen, während der Öffnungszeiten
Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00- 15:30 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten möglich unter Tel. (03531) 782 - 0.
Jedem Bürger wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden, an info_at_amt-kleine-elster.de unter Benennung des Betreffs:
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage
Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei der Bresch Ingenieurgesellschaft mbH, Leipziger Str. 54, 04451 Borsdorf, welches das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert, vorzugsweise auch per Mail an office_at_bresch-ig.de abgegeben werden.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Geänderte Planzeichnung
Geänderte Planzeichnung vom 12.03.2025
Begründung
Umweltbericht mit Anlagen
Anlage 4 - Bestandskarte vom 09.03.2023
Anlage 6 - Schacksdorf Brutvogelkarte
Anlage 7 - Schacksdorf Zauneidechsenkarte
Artenschutzfachbeitrag
Nachweis Flächenversickerung
Stellungnahmen
Zusammenstellung der Stellungnahmen und Hinweise
Datenschutz-Information
Allgemeines Datenschutzinformationsblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)