Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf
Die Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf hat am 11.09.2025 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ in der Fassung vom September 2025 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Flugplatz Schacksdorf“ sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Er-richtung eines Solarparks geschaffen werden. Folgende projektspezifische Zielstellungen möchte die Gemeinde mit der Planung umsetzen: Effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für Erzeugung erneuerbarer Energien; Erhalt wertvoller Lebens- und Naturräume; Verträgliche Gestaltung der Ränder des zukünftigen Solarparks – insbesondere im Übergang zum Ortsteil Schacksdorf (dort vollständiger Sichtschutz ab Inbetriebnahme).
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Verkehrsflächen, Sondergebietsflächen, Gewerbegebietsflächen, Maßnahmenflächen, Wald.
Die Gemeindevertretung als zuständiges Gremium hat am 09.03.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst und damit das Planverfahren formell eingeleitet.
Die frühe Unterrichtung zum Vorentwurf in der Fassung vom Januar 2024 wurde im Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 28.03.2024 (Unterrichtung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB) bzw. vom 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 (Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
Zwar wurde von der Gemeindevertretung Lichterfeld-Schacksdorf in ihrer Sitzung am 19.09.2024 ein Offenlagebeschluss für den Entwurf in der Fassung August 2024 gefasst. Parallel zum Beschluss hat die Gemeinde neue Informationen über die Art und Umfang der Betroffenheit geschützter Biotope erhalten. Diese haben zu der Entscheidung geführt, eine Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinde erst mit den ergänzten/überarbeiteten Unterlagen durchzuführen. Aufgrund des frühzeitigen Redaktionsschlusses des Amtsblattes stand diese Entscheidung erst nach erfolgter Bekanntmachung der Veröffentlichung der Unterlagen fest. Die Beteiligung zum Entwurf in der Fassung vom August 2024 wurde folglich, wie im Amtsblatt bekanntgemacht, im Zeitraum vom 15.11.2024 bis zum 16.12.2024 (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchgeführt.
Die (aufgrund der bereits durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf) erneute Beteiligung zum Entwurf, hier in der Fassung vom Januar 2025, wurde im Zeitraum vom 24.02.2025 bis zum 28.03.2025 (Unterrichtung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB) bzw. vom 13.03.2025 bis zum 18.04.2025 (Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
In ihrer Sitzung am 12.06.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf den Abwägungsbeschluss zu den in den letzten Verfahrensschritten zu den Entwurfsfassungen abgegebenen Stellungnahmen getroffen. In gleicher Sitzung ist der Bebauungsplan in der Fassung Mai 2025 als Satzung beschlossen worden.
Im Zuge einer Prüfung der Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplans so-wie der entsprechend finalen Unterlagen zum Bebauungsplan hat sich herausgestellt, dass für die Rechtssicherheit des Plans zusätzliche Anpassungen notwendig sind. Unter Beachtung der Bestimmungen des § 4a Abs. 3 BauGB ist aufgrund dieser Anpassungen eine erneute Beteiligung bzw. eine Wiederholung der zuletzt durchgeführten erneuten Wiederholung notwendig.
Der Bebauungsplan liegt in der Folge nun als erneuter Entwurf in der Fassung September 2025 vor.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung zum erneuten Entwurf in der Fassung September 2025 beschränkt sich gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB lediglich auf die Änderungen und Ergänzungen gegenüber der vorherigen Fassung der Unterlagen. Darauf wird hiermit hingewiesen.
Plangebiet
Das Plangebietes umfasst einen Großteil der Fläche des Flugplatzes Finsterwalde-Schacksdorf auf dem Gebiet der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Für die Umsetzung der erforderlichen externen Maßnahmen zum Artenschutz und zum Biotopschutz werden außerhalb des Geltungsbereichs Flächen herangezogen. Dies betrifft folgende Flurstücke:
- Stadt Herzberg (Elster):
o Gemarkung Gräfendorf, Flur 1, Flurstücke 74/3, 327, 328, 332, 333, 346, 347, 348, 349
o Gemarkung Herzberg, Flur 15, Flurstücke 116/1, 321, 322, 393
- Gemeinde Kremnitzaue:
o Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstücke 325, 326, 330, 331, 332, 370
- Stadt Finsterwalde:
o Gemarkung Finsterwalde, Flur 47, Flurstück 1000/8 (teil.)
- Gemeinde Sallgast
o Gemarkung Sallgast, Flur 3, Flurstücke 3, 4, 5
o Gemarkung Sallgast, Flur 5, Flurstücke 49, 272, 273
o Gemarkung Sallgast, Flur 11, Flurstücke 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11
Mit Ausnahme der Flurstücke 49, 272, 273 in der Flur 5 der Gemarkung Sallgast werden auf den aufgeführten Flurstücken magere Flachlandmähwiesen als Ausgleich für den Verlust im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschaffen und dauerhaft erhalten. Auf den Flurstücken 49, 272, 273 in der Flur 5 der Gemarkung Sallgast wird Sandtrockenrasen als Ausgleich für den Verlust im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschaffen und dauerhaft erhalten.
Auf den Flurstücken 74/3, 327, 328, 332, 333, 346, 347, 348, 349 in der Flur 1 der Gemarkung Gräfendorf, den 116/1, 321, 322, 393 in der Flur 15 der Gemarkung Herzberg sowie 325, 326, 330, 331, 332, 370 in der Flur 2 der Gemarkung Polzen sollen parallel zu o.g. Biotopausgleich Ersatzflächen für Feldlerchen in Form von FCSS-Maßnahmen hergerichtet werden.
Beteiligung über das Internet
Der beschlossene erneute Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung September 2025 sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 02.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025
unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/
Zusätzlich stehen diese Unterlagen auch unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
https://www.amt-kleine-elster.de/wirtschaft/aktuelle-planverfahren
Zusätzliche Zugangsmöglichkeit
Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, am Sitz der zuständigen Verwaltung des Amtes Kleine-Elster, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz, Bürgerservice / Eingangsbereich während des o.a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, allerdings nur zu den Änderungen und Ergänzungen und deren mögliche Auswirkungen, bei der Gemeinde abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Die Gemeinde stellt dazu einen Zugangsmöglichkeit per Mail bereit: info_at_amt-kleine-elster.de
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Eingriffsbilanzierung mit Maßnahmenblättern
Analyse der Blendwirkung
Schallimmissionsprognose
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Anlagen
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Anlagen
Stellungnahmen
Datenschutz-Info
Allgemeines Datenschutz-Informationsblatt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz)