Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf im Amt Kleine Elster (Niederlausitz) gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeindevertreterversammlung Lichterfeld-Schacksdorf hat auf ihrer Sitzung am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“ beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist, die Umnutzung eines Teilgebietes der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft südlich des Flugplatzes Finsterwalde/Schacksdorf zu einem Gebiet mit Sondernutzung, Zweckbestimmung Photovoltaik.


Plangebiet
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der „5. Änderung des Bebauungs-plans Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“-Teil Lichterfeld-Schacksdorf ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird neben den im Aufstellungsbeschluss genannten Flurstücke um einen kleinen Teil des Flurstückes 218, Flur 4, Gemarkung Schacksdorf ergänzt. Dieses Flurstück blieb bisher unberücksichtigt, ist jedoch Teil des im Aufstellungsbeschluss dargestellten und beschlossenen Geltungsbereiches.


Information / Beteiligung
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form eines öffentlichen Aushangs der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegt der Entwurf in der Fassung vom März 2024 bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse info_at_amt-kleine-elster.de abgegeben werden. Diese werden im Rahmen der Zusammenstellung der Stellungnahmen und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.


Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Amtsverwaltung
Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz

vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024
während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Planzeichnung

Planzeichung der 5. Änderungs des BPlans

Begründung

Begründung zur 5. Änderung des BPlans

Umweltbericht

Umweltbericht zur 5. Änderung des BPlans

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzfachbeitrag

Anlage 1

Liegenschaftskarte

Anlage 2

Belegungskarte

Anlage 3

Luftbild

Anlage 4

Bestandskarte

Anlage 5

Versickerungsnachweis

Datenschutzinfo

Allgemeines Datenschutzinformationsblatt