Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Flugplatz“- Teil Lichterfeld-Schacksdorf gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) hat auf seiner Sitzung am 13.09.2023 mit dem Beschluss-Nr. 03/2023-01 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Bereich des „Bebauungsplanes Nr. 1 ‚ Gewerbegebiet Flugplatz‘- Teil Lichterfeld-Schacksdorf“ beschlossen. Mit der 21. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarkraftwerkes bzw. einer Photovoltaikanlage im Parallelverfahren geschaffen werden.

Die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurde am 13.03.2024 mit Beschluss-Nr. 002/2024 festgelegt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Darstellung der baulichen Nutzung in Sonderbaufläche Photovoltaik.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 21. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), Bereich des „Bebauungsplanes Nr. 1 ‚Gewerbegebiet Flugplatz‘ - Teil Lichterfeld-Schacksdorf“ ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Öffentlichkeit wird in Form eines öffentlichen Aushangs der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über die sich im wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung vom Dezember 2023 mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse info_at_amt-kleine-elster.de abgegeben werden.

Die Auslegung erfolgt in der Amtsverwaltung
Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Bürgerservice / Eingangsbereich
OT Massen, Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz

vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
während folgender Zeiten
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Planzeichnung

Planzeichnung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung

Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans

Datenschutzinfo

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