Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Bezeichnung:
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Beschreibung:

Beschreibung

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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