Anmeldung von Hunden
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Gemäß gemäß § 6 HundehV i.V.m der Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Haltung eines Hundes bei seiner zuständigen Behörde anzumelden.
Für die Gemeinden Crinitz, Lichterfeld-Schacksdorf, Massen-Niederlausitz und Sallgast ist das Amt Kleine Elster - Ordnungsamt dafür zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
Bei großen Hunden (größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg zusätzlich:
- polizeiliches Führungszeugnis des Hundehalters
- Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip / ISO-Code.Nr.:
Bei reinrassigen oder Mischlingshunden der folgenden Rassen (oder gefährlicher Hund):
Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro,
Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin
und Rottweiler
- polizeiliches Führungszeugnis des Hundehalters
- Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip / ISO-Code.Nr.:
- Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Die Anmeldung des Hundes entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Falls Sie für die Anmeldung eines Hundes einer bestimmten Rasse jedoch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, ist die Ausstellung von diesem kostenpflichtig.
Außerdem wird für jeden angemeldeten Hund eine Hundesteuer fällig. Diese wird Ihnen nach der Anmeldung in einem entsprechenden Steuerbescheid mitgeteilt.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Amt Kleine Elster - Ordnungsamt