Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung

Bezeichnung:
Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung
Beschreibung:

Beschreibung

Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.

Voraussetzungen

Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Fristen

Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32

Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Zuständige Stelle

zuständige Schule

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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