Unterschriften Beglaubigung
Bezeichnung:
Unterschriften Beglaubigung
Beschreibung:
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- SV-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
- für Beglaubigung: 6,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.