Abschriften Beglaubigung
Bezeichnung:
Abschriften Beglaubigung
Beschreibung:
Beschreibung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- SV-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
- für Beglaubigung: 6,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Fachlich freigegeben durch
Durch Landesredaktion erstellt