Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Bezeichnung:
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Beschreibung:

Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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