Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Beschreibung:

Beschreibung

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Abmeldung: gebührenfrei

Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Urheber

SWR

Fachlich freigegeben durch

SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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