Gartenwasserzähler

Bezeichnung:
Gartenwasserzähler
Beschreibung:

Beschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. 
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden. 

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen. 

Weiterführende Informationen

Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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