Urkunden Beglaubigung durch Legalisation
Beschreibung
Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.
Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:
- Bahrain
- Bangladesch
- China
- Irak
- Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
- Jordanien
- Kambodscha
- Katar
- Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
- Mali
- Mauretanien
- Myanmar
- Nepal
- Ruanda
- Saudi Arabien
- Somalia
- Sudan
- Syrien
- Togo
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- SV-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Erforderliche Unterlagen
- Originalurkunde
- Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR: 5,00 bis 50,00
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
- für Beglaubigung: 6,00 EUR
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Fachlich freigegeben durch
Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.
Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
Zuständige Stelle
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpunkt
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr