Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

Bezeichnung:
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Beschreibung:

Beschreibung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • SV-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
  • für Kopie je Seite: 0,30 - 2,00 EUR
  • für Beglaubigung: 6,00 EUR

Fristen

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

Fachlich freigegeben durch

Durch Landesredaktion erstellt

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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