Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster

Bezeichnung:
Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Beschreibung:

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Das Amt Kleine Elster ist Träger von vier Kindertagesstätten an den fünf Standorten Crinitz, Lichterfeld, Massen, Sallgast und Göllnitz. In den Einrichtungen werden Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren in Krippen-, Kindergarten-, Vorschul- und Hortgruppen betreut.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung eines Kindes in einer unserer Kitas sofort erforderlich:

- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Kita müssen dann folgende Unterlagen eingereicht werden:

- Geburtsurkunde des Kindes

- Einkommensnachweise der Eltern als Grundlage für die Berechnung der Beiträge

- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Kindes

- Nachweis über vorhandenen Masernimpfschutz des Kindes

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Um in einer unserer Kindertagesstätten aufgenommen werden zu können, muss der Wohnsitz des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme im Amtsgebiet des Amtes Kleine Elster liegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Für die Betreuung von Kindern in einer der Kindertagesstätten des Amtes Kleine Elster werden Elternbeiträge laut der gültigen Gebührenordnung erhoben.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Zuständige Stelle

örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

Ansprechpunkt

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

Spezielle Hinweise für - Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Die Anmeldung in einer unserer Kindertagesstätten erfolgt über den Sachbereich Kitas im Amt Kleine Elster.

Online-Beantragung

Formulare

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Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte des Amtes Kleine Elster Download: Formular 'Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte des Amtes Kleine Elster'

Amt Kleine Elster

Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
T. (03531) 7820
F. (03531) 702227
info@amt-kleine-elster.de

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