Schöffinnen und Schöffen für Gericht gesucht - jetzt bewerben!

Amt Kleine Elster, den 16.02.2023

Für die neue Wahlperiode 2024 bis 2028 können Sie sich ab sofort für das Schöffenamt an Ihrem Amtsgericht oder Landgericht bewerben.

Als Schöffin und Schöffe bei Gericht leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihren Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen, die dieses Ehrenamt übernehmen.

Bewerben kann sich jede und jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat und zwischen 25 und 70 Jahren alt ist – unabhängig vom Bildungsgrad und dem sozialen Hintergrund. Sie sollten straffrei sein, frei von Vorurteilen und ein großes Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Eine juristische Vor-/Ausbildung ist nicht notwendig.

Die Bewerbung erfolgt per Formular an das Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz bis zum 14. April 2023. Das entsprechende Formular finden Sie im Internet auf der Website unserer Amtsverwaltung. Für Fragen steht Herr Meyer unter der Telefonnummer (03531) 78217 zur Verfügung. Umfassende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de