Führerschein, Verlängerung
Kurzinformationen
Eine befristet erteilte Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Busse) soll verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt beziehungsweise verlängert:
- Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres
- Klassen C, CE: für fünf Jahre
- Klassen D, D1, DE, D1E: für fünf Jahre
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- schriftlicher Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nach ICAO-Standard
Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes
Diese Untersuchung kann von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. Ein ausgestelltes Gutachten hat 2 Jahre Gültigkeit.
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Die Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführtwerden. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein!
- leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest)
Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die Leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit etc.. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind (Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport).
Fristen
Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines gestellt werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Kosten
- für Klassen C, C1, CE, C1E: 39,30 EUR
- für Klassen D, D1, DE, D1E: 55,60 EUR
- für die Fahrgastbeförderung: 51,00 EUR
Gebühren für einen befristeten Führerschein bzw. Verlängerung betragen 42,60 €. Bei Eintragung der Schlüsselnummer 95 für die Berufskraftfahrerqualifikation werden zusätzlich 28,60 € berechnet.
Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselnummer 95)
Nach jetzigem Stand ist die Schlüsselzahl 95 einzutragen, wenn der LKW bereits abgelaufen ist oder der Fahrer angibt, dass er im Ausland fährt. Dabei ist zu beachten, dass die Schlüsselzahl in diesen Fällen ohne Weiterbildungsnachweis nur bis zum 10.09.2014 eingetragen werden kann.
Bei LKW-Fahrern die einen noch gültigen Führerschein verlängern ist die Schlüsselzahl frühestens 2014 einzutragen, diese kann aber noch mit einer Übergangsfrist von bis zu 2 Jahren verlängert werden. Das heißt wenn die Klassen C und CE bis zum 20.05.2011 befristet sind und der Fahrer kommt rechtzeitig verlängern, bekommt er den Führerschein bis zum 20.05.2016 verlängert. Somit muss der Fahrer, wenn er nur im Inland fährt, die Weiterbildungsnachweise der Schlüsselzahl 95 erst bei der nächsten Verlängerung vorlegen.
Es gibt auch Fälle wo die Kraftfahrer schon bei noch gültigen Führerscheinen Weiterbildungsnachweise vorlegen. Diese werden dann natürlich auch eingetragen.
Erwerb Befristung
Beispiel C 02.01.1986 03.06.2011
CE 02.01.1986 03.06.2011
Nach Bearbeitung der Verlängerung:
C 02.01.1986 03.06.2016 95.03.06.2016
CE 02.01.1986 03.06.2016 95.03.06.2016
Letztendlich muss der Fahrer sagen, ob dies eingetragen werden soll oder nicht. Die Schlüsselnummer wird nur auf Antrag eingetragen.
Fahrer bei denen die Klassen C und CE bereits abgelaufen sind, dürfen ohne diese Schlüsselzahl nicht mehr gewerblich fahren. Bei einer Überprüfung ist auf dem Führerschein nicht mehr das eigentliche Erteilungsdatum ersichtlich, da durch die verspätete Antragstellung ein Sternchen im Führerschein ist und der Fahrer erst ab dem Tag der Abholung wieder fahren darf (da er nach dem Stichtag 10.09.2009) verlängert hat. In diesem Fall muss eine Gebühr in Höhe von 28,60 € entrichtet werden.
Fahrer können sich jederzeit an das Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda Tel. 035341/97-7610, Mail stva@lkee.de wenden.